Wir machen den Tarif der Zukunft

Reale Kosten- und Leistungsdaten

Die solutions tarifaires suisses AG sagt Danke und auf Wiedersehen!

Die solutions tarifaires suisses AG hat ihren operativen Betrieb per 31.12.2023 eingestellt. Diese Homepage wird nicht weitergeführt und demnächst ausgeschaltet. Für technische Informationen rund um die ambulanten Tarife TARDOC und ambulanter Patientenpauschaltarif wenden Sie sich an oaat-otma.ch.

FAQ

Was sind ambulante Pauschalen?

Ambulante Pauschalen bezeichnen ein Tarifsystem, bestehend aus einer Tarifstruktur nach Vorbild SwissDRG (Katalog mit Relativgewichten) und einem Preis, den die Leistungserbringer und Krankenversicherer vereinbaren.

Welche Leistungen sind in den Pauschalen enthalten?

Siehe dazu auch die Ausführungen in Kapitel 1.4 im Dokument „Regeln und Definitionen“ auf der Homepage der solutions tarifaires suisses AG (Stand Dezember 2022 zur Tarifversion 0.3):

Eine Pauschale umfasst grundsätzlich alle Leistungen des dazugehörigen Patientenkontaktes (d.h. bspw. inkl. Medikamente, Verbrauchsmaterial, Leistungen, etc.).

Folgende Leistungen können separat abgerechnet werden (siehe dazu Kapitel 1.5 im Dokument „Regeln und Definitionen“ auf der Homepage der solutions tarifaires suisses AG (Stand Dezember 2022 zur Tarifversion 0.3)):

  • Labile und stabile Blutprodukte
  • Mitgegebene Heilmittel
  • Implantate in Fallgruppen mit entsprechender Kennzeichnung im Katalog ambulante Pauschalen

Wann werden die Pauschalen zur Genehmigung eingegeben?

Die Tarifpartner haben sich gemeinsam darauf geeinigt, die ambulanten Pauschalen und TARDOC bis Ende 2023 beim Bundesrat zur Genehmigung einzugeben.

Das ambulante Pauschalensystem – laufend aktuell, transparent und ein fliessender Übergang zwischen stationärem und ambulantem Tarifwesen

  • Heute gelten im ambulanten und stationären Bereich zwei unterschiedliche Tarifsysteme. Dies führt zu einem Bruch bei der Vergütung von medizinischen Leistungen. Als Konsequenz entscheiden oft finanzielle und nicht medizinische Überlegungen darüber, ob ein medizinischer Eingriff stationär oder ambulant durchgeführt wird.
  • Der im ambulanten Bereich aktuell gültige Einzelleistungstarif ist teilweise stark veraltet und entspricht nicht mehr der medizinischen Realität. Die Überarbeitung erweist sich als äusserst komplex und zeitintensiv.
  • Die solutions tarifaires suisses AG ist verantwortlich für die Entwicklung, Einführung und laufende Weiterentwicklung des neuartigen ambulanten Pauschalensystems.
  • Dies entspricht den politischen Anforderungen wie vom Bundesrat im Kostedämpfungspaket beauftrag und vom Parlament im Sommer 2021 in der Überarbeitung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bestätigt.
  • Das ambulante Pauschalensystem soll nach dem politischen Willen von Bundesrat und Parlament Vorrang haben gegenüber dem aktuell gültigen Einzelleistungstarif.
  • Damit sind die Voraussetzungen geschaffen für ein laufend aktuelles, transparentes Tarifsystem, das den Bruch zwischen stationärem und ambulantem Bereich überwindet.

Lesen Sie weiter..