Strategische Ziele

Politischer Auftrag

Die vereinigte Bundesversammlung hat im Juni 2021 die gesetzlichen Weichen gestellt, damit ambulante Pauschalen flächendeckend auf nationaler Ebene eingeführt werden können. Zudem sprach das Parlament ambulanten Pauschalen eine Vorrangstellung gegenüber Einzelleistungstarifen zu. Die wegweisenden Entscheide ermöglichen die Ausarbeitung eines intelligenten Tarifs, der Transparenz schafft und die Kostenentwicklung dämpft.

Mit der geschaffenen gesetzlichen Grundlage können alle Tarifpartner gemeinsam ihre fachlichen Kompetenzen gebündelt einbringen. Das Ziel aller Partner muss sein, ein Tarifwerk zu erarbeiten, das der Ärzteschaft, den Spitälern und den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern gerecht wird. Gleichzeitig kann die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifwesen überwunden werden.

Das Tarifwesen vereinfachen, einheitlicher und zukunftsgerichtet gestalten

Die Tarifpartner hinter der solutions tarifaires suisses AG sind überzeugt, dass wesentliche Änderungen im ambulanten Tarifwesen notwendig sind, um Fehlanreize zu beseitigen und das Kostenwachstum zu reduzieren. Gemeinsam setzen sie sich für ein ambulantes Tarifsystem ein, das die Anforderungen an ein modernes Tarifsystem erfüllt. Im stationären Bereich gelang dies mit der Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG. 

Die solutions tarifaires suisses AG richtet alle ihre Arbeiten auf die Erfüllung der folgenden Anforderungen an einen modernen Tarif aus:

1. Trennung von Preis und Struktur

Die gleiche Bewertung von Leistungen ist nur möglich, wenn in einem Tarifsystem der Preis von der Struktur getrennt wird. 

Die Struktur bewertet jede Leistung im Vergleich zu allen anderen Leistungen. Sie basiert ausschliesslich auf reellen Kostendaten der Leistungserbringer für die heutige Durchführung dieser Leistungen. Im stationären Tarifsystem SwissDRG entspricht dies dem Kostengewicht. Die Struktur ist somit objektiv, sachlich und frei von politischen Diskussionen. 

Der Preis hingegen wird gebildet, indem der Struktur ein Wert in Franken zugeordnet wird. Im stationären Tarifsystem SwissDRG entspricht dies der Baserate. In der Schweiz ist der Preis Gegenstand von Verhandlungen zwischen Krankenversicherern und medizinischen Leistungserbringern. 

Durch die Trennung von Preis und Struktur können die Organisationen der Kostenträger (bspw. santésuisse) und der Leistungserbringer (bspw. H+) gemeinsam und basierend auf objektiven Kriterien und Daten die Tarifstruktur erarbeiten und weiterentwickeln. Dadurch wird in den anschliessenden Preisverhandlungen der Kern des Tarifsystems nicht mehr in Frage gestellt. 

2. Gleiche Bewertung der Leistungen

Medizinische Leistungen sollen gleich bewertet werden, unabhängig davon, ob sie stationär, ambulant, in Spitälern oder Arztpraxen durchgeführt werden. Heute werden bspw. operative und invasive Eingriffe unterschiedlich bewertet, abhängig davon, ob sie stationär oder ambulant durchgeführt werden. 

Mit der gleichen Bewertung der Leistungen werden in Zukunft nicht finanzielle, sondern medizinische Kriterien darüber entscheiden, ob ein Eingriff stationär oder ambulant durchgeführt wird.

3. Selbstlernendes Berechnungssystem mit jährlich aktualisierten Kosten- und Leistungsdaten als Basis

Um die ökonomische Aktualität zu gewährleisten, ist ein Berechnungssystem notwendig, das automatisch die sich verändernde medizinische und ökonomische Realität berücksichtigt. Dies ist nur möglich, indem jährlich aktualisierte Kosten- und Leistungsdaten in die Berechnung einfliessen.

4. Transparenz in den Kosten- und Leistungsdaten sowie Berechnungen

Die dem Berechnungssystem zugrunde liegenden Kosten- und Leistungsdaten müssen offiziellen Charakter haben, von allen Partnern anerkannt und bei Bedarf von ihnen einsehbar sein. Nur dadurch ist gewährleistet, dass das Tarifsystem langfristig anerkannt und akzeptiert wird.

5. Medizinische und ökonomische Aktualität

Die Medizin entwickelt sich laufend weiter. Neue Behandlungsmethoden ersetzen ältere. Die Kosten für Behandlungen verändern sich. Ein modernes Tarifsystem muss dieser Entwicklung Rechnung tragen und Prozesse vorsehen, um die medizinische und ökonomische Aktualität zu gewährleisten. Dadurch wird verhindert, dass umfassende und komplizierte Tarifüberarbeitungen notwendig werden, die derart lange dauern, dass die Aktualität bei Einführung der neuen Version nicht mehr gegeben ist.

6. Vereinfachung in Nomenklatur und administrativen Prozessen

Ein modernes Tarifsystem soll eine Vereinfachung bringen und sowohl Leistungserbringer wie auch Kostenträger administrativ entlasten. Durch den tieferen administrativen Aufwand entfallen unnötige Kosten im System und die Leistungserbringer haben mehr Zeit für die Patienten.