Entwicklungsgeschichte

Erkenntnis aus dem Vorprojekt "freiwillige Pauschalen": Nur ein Tarifsystem auf umfassender Datenbasis wird vom Bundesrat genehmigt 

santésuisse und FMCH entwickelten in einem gemeinsamen Vorprojekt bis 2020 freiwillig anwendbare Pauschalen. Diese Pauschalen für rund 75 ambulante Eingriffe wurden dem Bundesrat anfangs 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesrat würdigte die Arbeiten der beiden Tarifpartner, genehmigte jedoch die Pauschalen aufgrund mangelnder Datenbasis nicht. Das Kalkulationsmodell basierte wesentlich auf normativen Werten und Einschätzungen von Experten. 

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass nur ein Tarifsystem bewilligt wird, das auf einer umfassenden und realen Datenbasis beruht. 

 

Von den "freiwilligen Pauschalen" zum national gültigen Pauschalensystem

Mit den Arbeiten im Rahmen des Projekts "freiwillige Pauschalen" erreichten santésuisse und FMCH, dass dem Konzept von "ambulanten Pauschalen" auf nationaler Ebene weiter Aufmerksamkeit geschenkt wurde. So sprach sich auch der Spitalverband H+ für Pauschalen im ambulanten Bereich aus. 

2021 gründeten die drei Tarifpartner santésuisse, FMCH und H+ die gemeinsame Tariforganisation solutions tarifaires suisses AG. Kurze Zeit später legte auch die Politik mit der KVG-Änderung vom 18. Juni 2021 ("Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1a") die gesetzlichen Grundlagen für ambulante Pauschalen: Wo vom Bundesrat genehmigt, haben ambulante Pauschalen Vorrang gegenüber dem Einzelleistungstarif (Art. 43 KVG). Mit der Erarbeitung des ambulanten Pauschalensystems setzen die drei Tarifpartner santésuisse, FMCH und H+ in der solutions tarifaires suisses AG direkt den politischen Willen um.

 

Erste Systempräsentation (Tarifversion 0.1) und Eingabe beim Bundesrat zur Prüfung (Tarifversion 0.2)

Im Oktober 2021 wurden erstmals die Grundüberlegungen zum ambulanten Pauschalensystem einem breiten Publikum aus Anwendern und Interessierten präsentiert. Die Systempräsentation können Sie hier nachschauen. 

Im November 2021 wurde bei den Mitgliedern der Tarifpartner santésuisse, H+ und FMCH die erste Vernehmlassung zur Tarifversion 0.1 durchgeführt. Die Unterlagen finden Sie hier

Das Interesse war gross. Die ersten der zahlreichen konstruktiven Rückmeldungen konnten bereits in der Entwicklung der darauffolgenden Tarifversion 0.2 berücksichtigt werden.

Die Tarifversion 0.2 wurde Ende Dezember 2021 dem Bundesrat zu einer Prüfung eingereicht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Genehmigungsbehörde bereits frühzeitig in den Arbeiten berücksichtigt werden. Sämtliche Informationen zur Tarifversion 0.2 und Unterlagen des Prüfgesuchs an den Bundesrat finden Sie hier

 

Weiterentwicklung im Jahr 2022 (Tarifversion 0.3) und operativer Aufbau der solutions tarifaires suisses AG

Im Februar 2022 nahm die solutions tarifaires suisses AG mit der Anstellung des Geschäftsführers ihren operativen Betrieb auf. 

Zurzeit wird die Tarifversion 0.3 entwickelt. Dazu wurden alle Rückmeldungen aus der Vernehmlassung von Ende 2021 einzeln beurteilt und, wo sinnvoll und umsetzbar, in der Weiterentwicklung berücksichtigt. Zusätzlich wurden zwischen April und Mai 2022 erstmals Workshops mit Mitgliedern der drei Tarifpartner durchgeführt, um den Katalog ambulante Pauschalen weiter zu verfeinern. Die Erkenntnisse daraus fliessen ebenfalls direkt in die Entwicklung der Tarifversion 0.3 ein, welche Ende 2022 dem Bundesrat erneut zur Beurteilung vorgelegt wird. 

Die Tarifversionen 0.1 und 0.2 basieren auf realen Kosten- und Leistungsdaten aus dem Jahr 2019. Für die Berechnung der Tarifversion 0.3 werden zusätzlich die Datenjahre 2020 und 2021 verwendet. Dadurch verbessert sich die Datenbasis erheblich. 

Voraussichtlich im März 2023 werden die Anwender erneut eingeladen, im Rahmen einer weiteren Vernehmlassung ihre Rückmeldungen zur Tarifversion 0.3 abzugeben. 

 

Abhängigkeiten zum nationalen ambulanten Tarifbüro

Ende Mai 2022 einigten sich alle Tarifpartner zur Gründung einer nationalen ambulanten Tariforganisation. Diese nationale ambulante Tariforganisation soll für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig sein. Namentlich handelt es sich bei diesen Tarifstrukturen um das ambulante Pauschalensystem einerseits und den Einzelleistungstarif (TARMED resp. wenn genehmigt TARDOC) andererseits. 

Zurzeit erarbeiten die Tarifpartner die Rahmenbedingungen und Grundsätze für die nationale ambulante Tariforganisation. Diese Entscheide sind auch für die Entwicklung des ambulanten Pauschalensystems relevant. So besteht eine der zentralen Fragen darin, wo die Grenze zwischen dem ambulanten Pauschalensystem und dem Einzelleistungstarif gezogen wird. Bis die entsprechenden Vorgaben durch das nationale ambulante Tarifbüro erarbeitet sind, ist noch mit Veränderungen im ambulanten Pauschalensystem zu rechnen (bspw. im Umfang des Katalogs, den Details zur Normierung oder den Details zur Einhaltung der Kostenneutralität). Bis zum Vorliegen dieser notwendigen nationalen Bestimmungen verfeinert die solutions tarifaires suisses AG das ambulante Pauschalensystem laufend weiter.