Ambulante Pauschalen – was ist das?

Das ambulante Pauschalensystem ist eine Adaptation der seit vielen Jahren bewährten SwissDRG-Logik aus dem stationären Bereich. Ambulante Pauschalen vergüten grundsätzlich sämtliche Leistungen, die im Rahmen eines Patientenfalls erbracht werden.

Für die Berechnung werden reale Kosten- und Leistungsdaten von tatsächlich erbrachten Patientenfällen verwendet. Dies ist ein Novum: zum ersten Mal basiert ein ambulantes Tarifwerk auf realen Kosten- und Leistungsdaten. Die Daten wurden nach dem branchenweit anerkannten, einheitlichen Standard der Kostenrechnung REKOLE® erhoben.

Die Einführung einer ambulanten Tarifstruktur, die auf realen Kostendaten basiert, ist ein längst überfälliger Schritt. Denn nur mit einer Tarifstruktur, die auf realen Kostendaten basiert, können wirtschaftlich adäquate Preise verhandelt werden.

Analog des Fallpauschalen-Systems SwissDRG wird das ambulante Pauschalensystem jährlich mit den neusten Daten der Leistungserbringer aktualisiert. Anwender können zudem jährlich Anträge für die Tarifierung neuer Leistungen stellen, beispielsweise für neuartige, innovative Behandlungen. Die Tariforganisation initiiert darauf den Prozess zur regulären Datenerhebung. Die tarifierte Leistung kann anschliessend zeitnah mit einer der jährlich aktualisierten Tarifversionen eingeführt werden. Dies garantiert eine Tarifstruktur, die stets auf dem neuestens Stand ist.

Mit der Gesetzesänderung vom 18. Juni 2021 (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a) müssen vom Bundesrat genehmigte ambulante Pauschalen von allen Leistungserbringern angewendet werden. Denn ambulante Pauschalen haben per Gesetz Vorrang gegenüber dem Einzelleistungstarif. Somit ist das ambulante Pauschalensystem ab Einführung per 01.01.2025 für alle Leistungserbringer obligatorisch.

Regelmässige Informationen zum ambulanten Pauschalensystem

Die Tarifpartner H+, FMH, santésuisse, Curafutura und MTK planen Ende 2023 die beiden Tarifwerke TARDOC und das ambulante Pauschalensystem dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. Die Einführung beider Tarife ist auf 01.01.2025 geplant.

Die solutions tarifaires suisses AG erläutert in mehreren Newsletterreihen die wichtigsten Aspekte des ambulanten Pauschalensystems. Diese Informationen sollen den zukünftigen Anwendern den Einstieg in das neue Tarifsystem erleichtern.

Zum besseren Verständnis werden technische Aspekte teilweise vereinfacht dargestellt. Für die detaillierte Darstellung der technischen Sachverhalte verweisen wir auf die offiziellen Dokumente auf der Homepage der solutions tarifaires suisses AG.

Newsletter

 

Jede Woche erfahren Sie etwas Neues über das ambulante Pauschalensystem. 

Der nächste Newsletter wird am 10.05.2023 verschickt und wird den Fragen rund um die Themen Preis und Struktur nachgehen.

Alle Newsletter werden auf der Homepage der solutions tarifaires suisses AG publiziert und können online nachgelesen werden.

Virtueller Infolunch

Im Infolunch werden Themen rund um das ambulante Pauschalensystem vertieft. Zudem haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.

Der erste Infolunch findet am 16.05.2023 um 12:00Uhr statt. Die Einwahldaten entnehmen Sie unserer Homepage.

Falls Sie nicht am Infolunch teilnehmen können, finden Sie die Aufzeichnung auf unserer Homepage.

"Der Tarif der Zukunft"

Mehr Informationen?

Besuchen Sie unsere Website. Da finden Sie noch weitere Informationen und Dokumente rund um die Entwicklungen des ambulanten Pauschalensystems.