Monitoring und Korrekturmechanismen

Hinter den Kulissen laufen die Arbeiten zur Einführung des Patientenpauschaltarifs auf Hochtouren, damit die Leistungserbringer ab dem 1. Januar 2025 gewisse Leistungen mittels ambulanten Fallgruppen abrechnen können. Bei Inkrafttreten des Patientenpauschaltarifs ist die Einführungsphase aber bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Erlösentwicklung wird detailliert beobachtet und bildet in den drei Einführungsjahren von 2025 bis 2027 die Grundlage für die dynamische Kostenneutralität. Mittels Monitorings und allfälligen Korrekturmechanismen wird sichergestellt, dass die Umstellung vom Einzelleistungstarif (TARMED) zum Patientenpauschaltarif (ambulante Pauschalen) auch im zeitlichen Verlauf keinen unerwünschten Einfluss auf das Kostenwachstum hat. Vorgelagert und wie im Newsletter 12 ausgeführt, stellt die vereinbarte Methode zur Herleitung der Startpreise die statische Kostenneutralität beim Einführungszeitpunkt sicher.

Die Versicherer vergüten jährlich ambulante ärztliche Leistungen in Höhe von rund 13 Milliarden Franken. Ein derart grosser Kostenblock verlangt nach einem ausgereiften Monitoringkonzept. Die Partnerorganisationen der solutions tarifaires suisses AG liessen deshalb ein neuartiges und ausgeklügeltes Monitoringkonzept entwickeln und haben dieses vertraglich vereinbart (Link). Im Gegensatz zu Konzepten anderer Tarife erlaubt das gewählte Vorgehen, die Kostenentwicklung detailliert zu monitorisieren und die vielfältigen Effekte getrennt voneinander zu analysieren. Letzteres ist insbesondere in der Einführungsphase von zentraler Bedeutung. Das Monitoring soll die Kostenentwicklung aufzeigen, die sich durch Anwendung des neuen Tarifsystems ergibt. Deshalb werden Faktoren, die nicht im Zusammenhang mit dem Tarifwechsel stehen, identifiziert. Veränderungen, die sich durch das Bevölkerungswachstum ergeben sowie Veränderungen in der Demographie und Merkmale der behandelten Patienten werden gemessen und die Entwicklung der Erlöse wird getrennt davon berechnet.

Um die Vorgaben des Bundesrates umzusetzen, haben die Tarifpartner eine maximal zulässige Wachstumsrate während der Einführungsphase vereinbart (Link). Liegt die gemessene Wachstumsrate über der vereinbarten Wachstumsrate werden Korrekturmassnahmen ergriffen. Während andere Tarifwerke die Wachstumsraten nur auf nationaler Ebene betrachten, war es H+ und santésuisse ein Anliegen, die Wachstumsrate differenzierter zu monitorisieren und Korrekturmassnahmen auf regionaler Ebene zu ergreifen. In diesem Zusammenhang bot es sich an, auf die sieben vom Bundesamt für Statistik definierten und verwendeten Grossregionen abzustellen. Die Leistungserbringer einer Grossregionen sind bei Überschreiten der maximal zulässigen Wachstumsrate verpflichtet, die Rechnungsstellung in der Folgeperiode nach unten anzupassen.

Die Kombination der ertragsneutralen Startpreise und Korrekturmassnahmen bei Überschreiten der zulässigen Wachstumsrate stellt somit die Kostenneutralität sowohl zum Zeitpunkt der Einführung als auch während der Einführungsphase von 2025 bis 2027 sicher. Das Monitoring ist unbefristet vereinbart und wird auch nach Ablauf der Einführungsphase wertvolle Erkenntnisse über die Entwicklung der Tarife für ambulant ärztliche Leistungen liefern.

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